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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Als Rechtsgrundlage gelten die "Allgemeinen Reisebedingungen" (ARB 1992) des Fachverbandes in ihrer jeweils letztgültigen Fassung in Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBI 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz BGBI Nr. 48/2001. Der volle Wortlaut der "Allgemeinen Reisebedingungen" kann in allen Reisebüros eingesehen bzw. vom Veranstalter angefordert werden!

Reisebüro / Reiseveranstalter
Neu Touristik
Werksgelände 29
5500 Mitterberghütten
Tel: 0043 (0) 6462 / 33 110
Email: office@neutouristik.at

Filiale Flachau:
Frau Verena Weitgasser
Flachauwinklstraße 253,
5542 Flachau
Tel: 0043 (0) 6457 / 2880
Email: verena.weitgasser@neutouristik.at

Gerichtsstand: 5600 St. Johann / Pg.
Firmenbuch-Nr.: FN 130043 s
Firmenbuch-Gericht: LG Salzburg
UID-Nr.: ATU 39755305

Unsere Quartiere
Bei der Auswahl der Quartiere sind wir stets um gute Qualität bemüht. Zimmer mit Dusche/WC sind Standard. Leider sind nicht in allen Ländern österreichische Maßstäbe voraus zu setzen. Beachten Sie die Hinweise im Leistungspaket der jeweiligen Reise. In Ausnahmefällen kann, entgegen des im Leistungspaket ausgeschriebenen Vertragshotels, die Unterbringung im gleichwertigen Haus erfolgen. Das Abendessen kann in nahe gelegenen Gasthöfen und Restaurants eingenommen werden. Sofern die Unterbringung in einer Ferienanlage vorgesehen ist, so kann es der Fall sein, dass die Gruppe in unterschiedlichen Gebäuden einquartiert ist.

Reiseleitung / Reisebegleitung
Während der gesamten Reise werden Sie über wichtige Details zum Ablauf der Reise informiert und versorgt. Bei Kulturreisen sind zudem örtliche Führer gebucht. Die im Leistungspaket ev. angeführte Reiseleitung kann fallweise durch den ortskundigen Fahrer erfolgen.

Bezahlung
Bei Reiseanmeldung bzw. bei Buchung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises fällig (frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise). Die Restzahlung hat dann frühestens 20 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden.

"Wichtige Informationen zur Insolvenzabsicherung: Zahlen Sie nicht mehr als 10 % des Reisepreises als Anzahlung, die Restzahlung nicht früher als zwanzig Tage vor Reiseantritt".
Rücktritt / Umbuchung des Kunden vor Antritt der Reise
Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in einigen bestimmten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

Es ergeben sich pro Person folgende Stornosätze für Busreisen:

bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 100%
des Reisepreises

Ausdrücklich verweisen wir auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Stornoversicherung bzw. eines umfangreichen Versicherungspaketes in unserem Buchungsbüro!
Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt vom Reisevertrag zurück zu treten, wenn die für die Durchführung einer Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht wurde und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
Bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 - 6 Tagen,
bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.

Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinaus gehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen: dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

Geld sparen - aber wie?
Kinderermäßigung bei zwei voll zahlenden Personen und einem Kind (im Zimmer der Eltern):
0 - 12 Jahre 25 % Erm.
13 - 100 Jahre 10 % Erm.

Dreibettzimmer buchen heißt Geld sparen! Die 3. Person erhält 10 % Ermäßigung. Es handelt sich meistens um eine Aufbettung im Doppelzimmer!

Frühbucherbonus: Sie erhalten bei Buchungen bis einschließlich 28.02.2018 eine Ermäßigung in Höhe von 3 %!

Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen (zB Buslenker, Reisebegleitung, Hotel). Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern eventuelle Schadenersatzansprüche schmälern. Um seine Forderung gegenüber dem Veranstalter geltend machen zu können, muss sich der Kunde über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung einer Leistung eine Bestätigung im Reiseziel aushändigen lassen, damit er beim Veranstalter die Reklamation vorbringen kann (Belege, Beweise, Zeugen).

Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten
Siehe Verordnung 561/2006 (Lenk- und Ruhezeitenverordnung) Die Verordnung ist für alle Busreisen gültig und wird ausnahmslos eingehalten!

Rad- & Activreisen
Bei sämtlichen Rad- und Activreisen wird für Unfälle / Beschädigungen / Diebstähle keine Haftung übernommen! Die Mitnahme von E-Bikes muss bei Anmeldung bekannt gegeben werden.

Allgemeines
Sitzplätze werden nach dem Datum der Anmeldung vergeben. Sie bilden jedoch keinen Vertragsbestandteil und können organisatorischen Änderungen unterliegen. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die jeweils gültigen Einreisebestimmungen und Versicherungsvorschriften! Aufgrund unvorhergesehener Änderungen (wie zB kurzfristige Änderungen der Fährzeiten, Stornierungen div. Fährverbindungen, witterungsbedingte Änderungen, ...) sind ev. Programm- und Routenänderungen vorbehalten. Maßgeblich sind die Vereinbarungen vor Vertragsabschluss. Bei Reisen mit nächtlichen Fährüberfahrten denken Sie bitte an Ihr Handgepäck bzw. daran, Ihre Schlafutensilien gesondert zu verstauen, da ein Zugang zu den Fahrzeugdecks während der Überfahrt nicht möglich ist.

Als erfahrener Reisegast ist Ihnen sicherlich die alte Weisheit bekannt "Andere Länder - Andere Sitten". Österreichische Maßstäbe sind somit nicht immer die der übrigen Länder!

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Beförderungsleistungen im Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr, Flughafentransfer 
und im Ausflugsfahrtenverkehr sowie die Beförderung von Kuriergut mit

Taxi-, Miet- und Ausflugswagenunternehmen Neu KG, Werksgelände 29, 5500 Mitterberghütten

 

1.         GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Taxi-, Miet- und Ausflugswagenunternehmen Neu KG - in folgenden kurz „Neu KG" genannt - erbrachten Leistungen für die Personenbeförderung im Gelegenheits-, Mietwagen- und Ausflugsfahrtenverkehr sowie für Flughafentransfer und die Beförderung von Kuriergut. Mit der Buchung  einer Leistung erkennen Sie diese an. Die gültige Fassung der AGB wird im Internet unter www.neutouristik.at sowie in den Geschäftsräumen von der Neu KG veröffentlicht und ist jederzeit in deren Fahrzeugen erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese von der Neu KG schriftlich akzeptiert wurden.

 

2.         VERTRAGSABSCHLUSS

2.1.
Die Angebote der Neu KG sind - soweit sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt wurden - freibleibend.

2.2.
Der Vertrag kommt mit der mündlichen, der schriftlichen oder der in elektronischer Form abgegebenen Bestellung und der anschließenden schriftlichen Bestätigung durch die Neu KG zustande. Die Flughafentransferbeförderungen können online gebucht werden. Eine E-Mail wird vom Besteller als Bestätigungsschreiben anerkannt. Die Neu KG prüft nicht die Richtigkeit die einzelnen Bestandteile der Bestellungen wie Adressen, Abflugs- und Ankunftszeiten. Der Besteller haftet für die Richtigkeit dieser Angaben.

2.3.
Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem Auftrag des Bestellers ab, so liegt dem Besteller ein neues Vertragsangebot vor, welches er binnen 10 Tagen annehmen kann. Maßgebend ist der Eingang der Bestätigung bei der Neu KG.

2.4.
Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass die Neu KG die beauftragten Leistungen tatsächlich erbringt.

 

 

3.         LEISTUNG

3.1.         
Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich die Neu KG zur Durchführung der vereinbarten Beförderung. Für die Erfüllung der Leistung können Subunternehmer eingesetzt werden. Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Fahrzeuges besteht nicht.

3.2.
Beim Flughafentransfer gilt grundsätzlich ein Zustieg als vereinbart. Weitere Zustiege bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden zusätzlich berechnet.

3.3.
In den vereinbarten Preisen ist die Beförderung von einem Gepäckstück bis max. 20 kg und ein Handgepäck pro Person inklusive. Darüber hinaus gehende Gepäckstücke müssen vorher angemeldet werden. Für die Beförderung wird ein Zuschlag erhoben. Die Beförderung wird nur mit unserer Bestätigung garantiert.

3.4.
Für Kinder halten wir die erforderlichen Sicherungssysteme bereit. Eine Anmeldung mit Angaben zur Kindesgröße und zum Gewicht ist zwingend erforderlich.

3.5.
Der Zeitpunkt der Abholung wird bis 3 Tage vor Beginn der Auftragsabwicklung durch die Neu KG festgelegt, soweit dies nicht bereits bei Vertragsschluss erfolgte. Maßgebend sind die vom Besteller angegebenen Ankunftszeiten. Wünscht der Besteller andere als von uns vorgegebene Abfal1rzeiten bzw. verspätet sich die Abfallrt durch Verschulden des Bestellers, so haften wir nicht für dadurch entstehende Verspätungen in der Ankunft. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die durch falsche Angaben bei Vertragsabschluss entstehen sowie für Verspätungen infolge von Verkehrsstaus, extremen Witterungsverhältnissen, Fluglotsenstreiks und höherer Gewalt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Neu KG.

 

4.         PREISE UND ZAHLUNGEN

4.1.         
Es gelten der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis und die vereinbarte Zahlungsweise. Bei Flughafentransferleistungen gelten die im Internetportal zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise.

Bei Barzahlung wird bei der Hinfahrt der komplette Preis für die Hin- und Rückfahrt fällig. Alle von der Neu KG ausgewiesenen Preise verstehen sich -  sofern nichts anderes  vermerkt ist - exklusive Umsatzsteuer.

4.2.
Mehrkosten, für die auf Auftragsänderungen des Bestellers zurück zu führenden Mehraufwendungen werden zusätzlich berechnet. Die Verrechnung erfolgt - sofern kein Fest- bzw. Pauschalpreis vereinbart wurde - als Regieleistung auf Grundlage  des  Zeitmehraufwandes und der geltenden Preise laut Preisliste zuzüglich Umsatzsteuer.

4.3.         
Bei Beträgen unter 100,00 € wird eine Rechnungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne jedweden Abzug zur Zahlung fällig. Im Ausflugsfahrtenverkehr und bei Flughafentransfers ist der gesamte Preis vor Fahrtantritt zu bezahlen. Der Chauffeur des Transferfahrzeuges ist zur Entgegennahme des Fahrtpreises berechtigt.

4.4.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers von Fahrdiensten ist die Neu KG berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern: 4 % p.a.; bei Unternehmern: 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz.

4.5.
Der Besteller von Fahrdiensten verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die der Neu KG entstehenden Mahn- und Inkassoschäden, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von € 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gern. § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

 

5.         RÜCKTRITT

5.1          
Rücktritt des Verbraucher gem.§ 11 FAGG

5.1.1.    
Der Besteller von Fahrdiensten, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSCHG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume der Neu KG geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag - so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift- innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.

5.1.2.    
Der Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, wenn der Verbraucher die Rücktrittserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist abgesendet hat.

5.1.3.    
Die Rücktrittserklärung kann mittels Musterwiderrufsformular, abrufbar auf der Website www.neutouristik.at, auch elektronisch erfolgen.

5.1.4.    
Nach Rücktritt des Kunden nach diesen Bestimmungen hat die Neu KG einen allenfalls vorausbezahlten Fahrpreis abzugsfrei zurück zu überweisen. Ein Recht auf Berechnung von Storno besteht nicht.

 

 

 

5.2.         Rücktritt außerhalb des § 11 FAGG

5.2.1.    
Der Besteller kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Neu KG erhebt danach folgende pauschale Stornierungsgebühren: bis 7 Tage vor Beförderungsbeginn: 25 % des vereinbarten Preises, ab 5 Tagen vor Beförderungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises, ab 2 Tagen vor Beförderungsbeginn 75 % des vereinbarten Preises, ab 24 Stunden vor Beförder- ungsbeginn: 100 % des vereinbarten Buchungspreises. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung am Betriebssitz von der Neu KG.

5.2.2      
Die Neu KG kann vor Beförderungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände eingetreten sind, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat. Der Besteller hat in diesem Fall nur Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen mit der Buchung.

5.2.3      
Die Neu KG kann den Vertrag auch nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistungen durch höhere Gewalt, oder durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien, Behinderungen durch Staatsorgane, Straßenblockaden oder Streiks und Arbeitsniederlegungen, die nicht durch sie zu vertreten sind oder durch den Besteller oder seine mitreisenden Personen verursacht werden. Für die erbrachte Leistung steht der Neu KG der vereinbarte Preis auch anteilig zu.

 

6.         PFLICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN

6.1.
Pflicht des Bestellers der Beförderungsleistung ist es, sich bei der Benutzung der Fahr­ zeuge der Neu KG so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit der Chauffeure und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Chauffeurs  stets Folge  zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet  werden, soweit der Fahrgast auf eine Ermahnung nicht reagiert.  In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung und  die Neu KG behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer  des Auftrages. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, bestehen. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.

 

7.         BEFÖRDERUNGSAUSSCHLUSS

Die Firma Neu KG behält es sich vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen der Chauffeure halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen.

8.         HAFTUNG

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder - bei Verbrauchergeschäften - für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

 

9.         ERFÜLLUNGSORT, VERTRAGSSPRACHE

Erfüllungsort für alle Leistungen des Vertragspartners ist Bischofshofen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

10.       INLÄNDISCHE GERICHTSBARKEIT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

10.1.      
Es gilt österreichische inländische Gerichtsbarkeit als vereinbart.

10.2.      
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (z.B. EVÜ, ROM l.-VO) und des UN­ Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt dieses Recht insoweit,  als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in welchem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

10.3.
Bei Verbrauchergeschäften bestimmt sich die Gerichtszuständigkeit nach§ 14 KSchG, bei allen anderen Geschäften gilt als Gerichtsstand bei Gerichtshofzuständigkeit Salzburg und bei Bezirksgerichtzuständigkeit St. Johann im Pongau als vereinbart.

 

11.       SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages wie auch dieser Allgemeinen Ge­ schäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages und der AGB zur Folge.

 

12.       ZUSTIMMUNG GEM. § 107 TKG

Der Kunde willigt ein, von der Neu KG oder von Unternehmen, welche hierzu von der Neu KG beauftragt wurden, Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit unter www.neutouristik.at widerrufen werden.

 

13.       DATENSCHUTZERKLÄRUNG

13.1.
Der Besteller von Fahrdiensten (Kunde) erteilt seine Zustimmung, dass personenbezogene Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der Neu KG automationsunterstützt und verarbeitet und gespeichert werden. Die Aufbewahrungsdauer erstreckt sich über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung und der daran anschließenden Zeit einer allfälligen nachvertraglichen Haftung der Neu KG.

13.2.      
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Vertragserfüllung. Zweck der Verarbeitung ist die Erbringung der Beförderungsleistung im Umfang des jeweiligen Auftrages.

13.3.      
Verarbeitete Datenkategorien sind Name, Firma und sonstige geschäftsmäßige Bezeichnung des Kunden, dessen Anschrift und Kontaktdaten, allfällige Bank- und Überweisungsdaten, das Geburtsdatum, die Firmenbuchdaten, Abrechnungs-, Zahlungs-, und Buchungsdaten, Daten zu Bonität, Solvenz, Mahndaten und Insolvenzeröffnung.

13.4.      
Folgenden Personen werden die personenbezogenen Daten offengelegt: Subunternehmen, Gerichten und Behörden, involvierten Rechtsanwälten, ERV-Übermittlungsstellen, IT­ Dienstleister, IT-Support. Offenlegungen erfolgen nur soweit als es zur Erreichung des vorgenannten Zweckes notwendig oder zweckmäßig ist.

13.5.      
Als Datenquellen werden verwendet: der Kunde, öffentlich zugängliche Register und öffentlich zugängliche Informationen.

13.6.      
Übermittlungen an Drittländer oder internationale Organisationen erfolgen nicht.

13.7.      
Eine automatische Entscheidungsfindung erfolgt nicht.

13.8.      
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten sind:

Herr Bernhard Neu, Werksgelände 29, 5500 Mitterberghütten 
Frau Martina Neu, Werksgelände 29, 5500 Mitterberghütten

13.9.      Rechtsbelehrung:

Den Kunden bzw. Bestellern von Fahrdiensten stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an die Neu KG bzw. deren Datenverantwortliche. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrecht­ lichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattfonn zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden htlp://ec.europa.cu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattfonn für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir erkHiren ebenso unsere Bereitschaft dazu.